Beschluss des Prasidiums zur neuen Verordnung im Dezember
Liebe Sportschützinnen und Sportschützen,
auf Basis der neuen Nds. Corona-Verordnung hat das Präsidium neue Beschlüsse gefasst. Im Wesentlichen wurden die bisher bis zum 30.11. gegoltenen Beschlüsse zum Jahresende verlängert:
- Alle folgenden Beschlüsse gelten mindestens bis zum 31.12.2020 und werden erst durch neue Beschlüsse aufgehoben
- Die Schießsportanlage Hannover-Wülfel bleibt weiterhin für den öffentlichen Schießsportbetrieb geschlossen
Ausnahme: Für Bundes- und Landeskader sowie Internatler ist der Trainingsbetrieb in der Schießsportanlage unter Berücksichtigung der Verordnungsauflagen möglich - Alle NSSV-Sportveranstaltungen finden auf unserer Schießsportanlage und auch extern nicht statt
- Alle NSSV-Kadermaßnahmen finden auf unserer Schießsportanlage und auch extern nicht statt
Ausnahme: Bei der Kadermaßnahme nehmen ausschließlich Bundeskaderathleten mit Status OK, PK, NK1 oder NK2 teil - NSSV-Bildungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Verordnungsauflagen möglich; sie sind auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken und auch auf die Durchführbarkeit als Online-Konferenz zu überprüfen
- Alle sonstigen NSSV-Präsenz-Versammlungen/-Sitzungen mit mehr als zwei Personen finden beim NSSV und auch extern nicht statt
Ausnahme-1: NSSV-Sitzungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten sind möglich
Ausnahme-2: NSSV-Sitzungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, sind möglich - Die NSSV-Vertreter nehmen weiterhin keine Einladungen zu „externen“ Präsenzveranstaltungen wahr (z.B. KSV- oder DSB-Versammlungen oder sonstige Besprechungen)
Die Geschäftsstelle bleibt weiterhin b.a.w. geschlossen, ist aber per Post, per E-Mail oder telefonisch erreichbar
Hannover, 01.12.2020
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.